Rechtsberatung und Streitigkeiten in den VAE
Einen Rechtsstreit in den VAE gewinnt nicht, wer recht hat, sondern wer Beweise hat, das richtige Forum wählt und weiß, wo das Vermögen des Schuldners liegt. Wir führen Forderungen und Prozesse in den VAE, vertreten Mandanten vor internationalen Schiedsinstitutionen – LCIA, DIAC, SCC, SIAC, HKIAC – und kümmern uns um Legalisierung und Vollstreckung von Entscheidungen im Ausland. Die Gründer der Kanzlei haben mit der Verteidigung getäuschter Investoren in Dubai angefangen; diese Arbeit hat das Team bis in Schiedsverfahren in London geführt.
Wer zu uns kommt
- Lieferanten, deren Vertragspartner in den VAE nicht zahlt und seit einem halben Jahr „nächste Woche“ sagt.
- Investoren, deren Partner die Gesellschaft auf sich selbst umgeschrieben hat – ohne Anteil und ohne Zugang zu den Konten für den anderen.
- Reisende, die am Flughafen erfahren, dass gegen sie ein Reiseverbot besteht, und nicht wissen, warum.
- Kontoinhaber, deren Bank in den VAE das Konto gesperrt hat und Unterlagen verlangt, die sie nicht haben.
- Gläubiger mit einem Urteil eines deutschen, österreichischen, Schweizer oder anderen ausländischen Gerichts, das in den VAE vollstreckt werden soll – oder umgekehrt ein Urteil aus den VAE, das im Ausland durchgesetzt werden muss.
- Darlehensgeber, die Geld gegen Quittung oder auf Vertrauen gegeben haben und es nicht zurückbekommen.
- Vertragsparteien mit einer DIFC-LCIA-Schiedsklausel – einer Institution, die es nicht mehr gibt.
- Ausländer mit Vermögen in den VAE, die ein Testament wollen, damit die Familie nicht bei gesperrten Konten auf ein Gericht warten muss.
Was wir tun – Schritt für Schritt
- Einschätzung. Wir lesen die Unterlagen und beantworten drei Fragen: Gibt es einen Anspruch? Wo lässt er sich geltend machen – bei den Gerichten Dubais, den DIFC Courts, in einem Schiedsverfahren, vor einem Gericht im Ausland? Und hat der Schuldner etwas, in das man vollstrecken kann? Ohne Antwort auf die dritte Frage ist eine Klage verlorenes Geld.
- Forderung und Verhandlung. Ein präzises Forderungsschreiben mit klaren Folgen erledigt die Sache oft ohne Gericht. Auch Mediation ist ein Werkzeug.
- Sicherungsmaßnahmen. Besteht die Gefahr, dass der Schuldner Vermögen verschiebt oder das Land verlässt, beantragen wir beim Gericht schon vor der Entscheidung in der Sache einen Arrest oder ein Reiseverbot. Die Voraussetzungen hängen von Höhe und Art der Forderung ab.
- Gericht oder Schiedsverfahren. Wir bereiten Position und Beweise vor, lassen Übersetzungen durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer anfertigen und arbeiten mit Anwälten zusammen, die vor den örtlichen Gerichten auftreten. Zur Wahl zwischen Gericht und Schiedsverfahren: Internationale Schiedsverfahren.
- Vollstreckung. Ein Urteil ist Papier, bis das Geld da ist. Wir betreiben die Vollstreckung in den VAE oder legalisieren die Entscheidung für das Ausland; die VAE sind Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Was Sie bekommen
- Vor Beginn eine schriftliche Einschätzung: was sich einfordern lässt, wo, was es kostet und welche Risiken bestehen.
- Ein Forderungsschreiben, einen Vergleich, ein Urteil oder einen Schiedsspruch – je nachdem, wo die Sache endet.
- Vollstreckung: Pfändung von Konten, Verwertung von Vermögen, eine legalisierte Entscheidung für ein anderes Land.
- Verträge und Testamente, die für das Recht der VAE geschrieben sind, statt aus Mustern eines anderen Rechtssystems übernommen.
Was wir außerdem übernehmen
- Beitreibung überfälliger Forderungen und offener Rechnungen, vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung; bei unstreitigen, schriftlich belegten Geldforderungen auch über den Zahlungsbefehl.
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten über das Ministerium für Personal und Emiratisierung (MOHRE): ausstehendes Gehalt, Überstunden, Abfindung bei Dienstende (Gratuity), ungerechtfertigte Kündigung, Wettbewerbsverbote.
- Geistiges Eigentum: Marken, Fälschungen und Parallelimporte, Lizenz- und Übertragungsverträge.
- Mediation und Verhandlungen, um Handels- und Zivilstreitigkeiten vor Gericht beizulegen.
- See- und Luftfahrtrecht: Schiffsregistrierung, Charter, Streitigkeiten mit Beförderern.
- Strafanzeigen und Vertretung vor der Staatsanwaltschaft – erst nachdem unsere Anwälte die konkrete Lage geprüft haben.
- Testamente und Nachlass: Testament und Erbrecht in Dubai, DIFC-Testament errichten.
- Streit mit Bauträgern und Maklern: eigene Seite.
Das Honorar für einen Streitfall wird einzeln festgelegt: Es hängt davon ab, wie komplex die Sache ist und wie viele unserer Juristen sie braucht.
Was wir tun und was bei Ihnen bleibt
Wir formulieren die Position, führen die Korrespondenz, vertreten Sie vor Gerichten und Schiedsgerichten und koordinieren Kollegen in anderen Ländern. Von Ihnen kommen vollständige Unterlagen und Offenheit über die Fakten: Was Sie uns nicht sagen, erzählt die Gegenseite dem Gericht. Gerichtskosten, Gebühren der Schiedsinstitution und Übersetzungen zahlen Sie getrennt von unserem Honorar; wir nennen sie, bevor wir anfangen. Über den Ausgang entscheidet der Richter oder das Schiedsgericht. Wir versprechen kein Ergebnis – keine bestimmte Summe, keine Aufhebung eines Reiseverbots, keine Frist. Wir versprechen eine ehrliche Einschätzung und Arbeit nach dem Plan, den Sie freigegeben haben.
Ein praktischer Hinweis zu Dokumenten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Die VAE sind nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Ein ausländisches Urteil, eine Vollmacht oder ein Gesellschaftsdokument braucht deshalb eine konsularische Legalisierung und eine Übersetzung ins Arabische, bevor es hier verwendet werden kann. Eine Apostille allein reicht nicht. Wir planen das von Anfang an ein – siehe Legalisierung von Dokumenten.
Wann wir absagen oder der Fall keine Aussicht hat
- Der Schuldner hat weder in den VAE noch in einem anderen Land Vermögen, in dem sich das Urteil vollstrecken ließe. Ein Urteil ist zu bekommen, das Geld nicht.
- Die Verjährungsfrist ist abgelaufen, und es gibt nichts, womit man sie wiederherstellen könnte.
- Der einzige Beweis ist eine mündliche Absprache – keine Nachrichten, keine Zeugen, kein Geldfluss. Dann sagen wir offen, dass die erste Etappe die Rekonstruktion der Beweise ist und womöglich ins Leere führt.
- Der Mandant will Druck außerhalb des Rechts ausüben. Wir arbeiten innerhalb des Rechts.
Beispiele aus unserer Praxis finden Sie auf der Seite Fälle.
So fangen Sie an
Die erste Beratung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87 oder rufen Sie im Büro an: +971 4 585 7471 (10:00–19:00 Uhr Dubai-Zeit). Schicken Sie, was Sie haben: Vertrag, Korrespondenz, Zahlungsbelege, Urteil. Wir lesen es, stellen Fragen und sagen Ihnen, ob es einen Fall gibt. Eine erste Orientierung bietet der geführte Check auf der Startseite.
⚠️ Dies beschreibt eine Leistung und ist keine Rechtsberatung. Das Recht der VAE ändert sich, und die Verfahren unterscheiden sich zwischen Emiraten und Gerichtssystemen. Wir prüfen jeden Fall einzeln.