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Legalisierung von Dokumenten für die VAE und Vollstreckung im Ausland – LaWEra Group

Legalisierung von Dokumenten und Vollstreckung von Urteilen im Ausland

Eine Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt in den VAE nicht von selbst – und ein Urteil eines heimischen Gerichts ebenso wenig. Damit ein Registeramt eine Vollmacht akzeptiert oder ein Urteil zu Geld auf dem Konto eines Schuldners wird, muss das Dokument eine Kette von Beglaubigungen durchlaufen und das Urteil anerkannt werden. Wir übernehmen beides: die Legalisierung von Dokumenten für die VAE und in die umgekehrte Richtung sowie die Anerkennung von Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen dort, wo der Schuldner Vermögen hat. Wir legalisieren Dokumente aus jedem Land der Welt.

Wer zu uns kommt

Was wir tun, Schritt für Schritt

  1. Das Dokument. Um welche Urkunde es geht, wer sie ausgestellt hat, welche Behörde in den VAE sie braucht und in welcher Form – Original oder beglaubigte Kopie.
  2. Die Kette. Die VAE sind nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine Apostille – in Deutschland, Österreich und der Schweiz sonst der übliche Weg – hilft hier nicht; nötig ist die konsularische Legalisierung. Grob: die Schritte, die das Ausstellungsland für diesen Dokumenttyp verlangt → das Außenministerium des Ausstellungslandes → die Botschaft der VAE dort → das Außenministerium der VAE. Die Schritte innerhalb Ihres Landes hängen vom Dokumenttyp und vom Land ab; wir prüfen sie für das konkrete Dokument, statt eine allgemeine Liste zu zitieren.
  3. Übersetzung. Für Behörden der VAE muss die arabische Übersetzung von einem beim Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer stammen. Eine Übersetzung eines beliebigen Büros – auch eines in Deutschland vereidigten Übersetzers – wird nicht akzeptiert.
  4. Dokumente für das Ausland. Urkunden aus den VAE für die Verwendung im Ausland – Gesellschaftsunterlagen, Urteile, notarielle Urkunden – bereiten wir mit unserem Netzwerk von Anwälten vor Ort nach den Anforderungen des Ziellandes vor.
  5. Urteile: zuerst die Vermögenslage. Vor der Anerkennung klären wir, was der Schuldner im Vollstreckungsstaat besitzt. Ohne Vermögen ist eine Anerkennung Aufwand ohne Ergebnis. Siehe Rechtsberatung.
  6. Anerkennung und Vollstreckung. Schiedssprüche werden nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 anerkannt; die VAE sind seit 2006 Vertragsstaat. Bei Urteilen staatlicher Gerichte hängt der Weg vom Land ab, davon, ob ein Abkommen besteht, und von der Praxis; wir prüfen das je Land und je Urteil. Mehr dazu: internationale Schiedsverfahren. Sollen Urteile aus den VAE im Ausland vollstreckt werden, stellen wir das legalisierte Paket zusammen und arbeiten mit Anwälten im Vollstreckungsstaat.
  7. Zwangsvollstreckung. Pfändung von Konten, Verwertung von Vermögen und, wo nötig, vorläufige Maßnahmen vor der Entscheidung in der Sache – einschließlich eines Ausreiseverbots gegen den Schuldner; die Voraussetzungen hängen von Höhe und Art der Forderung ab.

Was Sie bekommen

Was wir außerdem übernehmen

Was wir erledigen und was bei Ihnen bleibt

Wir bestimmen die Kette, führen das Dokument durch die Schritte in den VAE und über unser Netzwerk im Ausstellungsland, organisieren die Übersetzung, reichen das Anerkennungspaket ein und betreiben die Vollstreckung. Sie stellen die Originale und nehmen die notariellen Termine wahr, die Ihre persönliche Anwesenheit verlangen: Unterschrift vor dem Notar, Reisepass und, wo erforderlich, Gerichtstermine. Die Dauer jedes Schritts bestimmen die Behörden, nicht wir; Gebühren und Abgaben werden getrennt von unserem Honorar bezahlt. Die Anerkennung ist eine Entscheidung des Gerichts im Vollstreckungsstaat, und niemand kann sie garantieren. Lehnt das Gericht ab, analysieren wir den Grund und sagen Ihnen, ob es einen anderen Weg gibt.

Wo legalisierte Dokumente gebraucht werden: Firma in Dubai gründen, Immobilien in Dubai kaufen, Aufenthaltsvisum in den VAE, Erbrecht und Testament in Dubai.

Wann wir ablehnen

So fangen Sie an

Die Erstberatung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87. Schicken Sie einen Scan des Dokuments oder Urteils und sagen Sie uns, welche Behörde in welchem Land es braucht. Wir sagen Ihnen, welche Kette gilt, was wir auf jeder Seite erledigen und was wir persönlich von Ihnen brauchen. Wenn Sie Ihre Situation zuerst selbst einordnen möchten, nutzen Sie den geführten Check auf der Startseite.

⚠️ Dies ist eine Leistungsbeschreibung, keine Rechtsberatung. Die Anforderungen der Behörden und die Anerkennungspraxis ändern sich und unterscheiden sich von Land zu Land. Das Verfahren für ein konkretes Dokument und Land prüfen wir im Einzelfall.