Streit mit Bauträgern in Dubai: Rückzahlung, Verzugsstrafe, Vertragsauflösung
Für die Gründer von LaWEra Group war die Verteidigung getäuschter Investoren in Dubai der Anfang der Kanzlei. Drei unserer sieben veröffentlichten Fälle sind Streitigkeiten mit einem Bauträger oder Makler. Diese Seite handelt davon, was wir tun, wenn das Geld schon gezahlt ist.
Wer zu uns kommt
- Käufer, deren Fertigstellungstermin vor einem, zwei oder drei Jahren verstrichen ist, die immer neue „Verlängerungsmitteilungen“ bekommen – und jetzt ein Addendum unterschreiben sollen, mit dem sie auf alle Ansprüche verzichten.
- Käufer in einem Projekt, das die RERA annulliert hat, deren Bauträger es mit der Rückzahlung nicht eilig hat.
- Anleger, die einem Makler eine „Reservierungsgebühr“ gezahlt haben – für eine Wohnung, die anders, teurer oder gar nicht vorhanden war.
- Käufer, die ihre Raten eingestellt haben, weil der Bauträger seine eigenen Termine nicht einhielt, und die nun über das DLD eine Kündigungsmitteilung erhalten haben.
- Käufer, deren Bauträger der Auflösung zustimmt, das Geld aber in Raten über zwei Jahre oder als „Guthaben“ in einem anderen Projekt anbietet.
Wer den Kauf noch vor sich hat, liest zuerst Off-Plan oder fertige Immobilie: Ein Streit ist billiger zu verhindern als zu führen.
Was wir tun – Schritt für Schritt
- Die Akte. Der Vertrag; die Zahlungen und wohin sie gingen – auf das Treuhandkonto (Escrow) des Projekts nach dem Gesetz Nr. 8 von 2007 des Emirats Dubai oder daran vorbei; die gesamte Korrespondenz; jede Verzugsmitteilung. Wir prüfen Projekt, Bauträger und Baufortschritt.
- Einschätzung. Was wurde verletzt, deckt die vertragliche Kulanzfrist den Verzug ab, was lässt sich realistisch verlangen: Auflösung und Rückzahlung, eine Verzugsstrafe oder beides. Die Aussichten bekommen Sie schriftlich – auch wenn sie schwach sind.
- Förmliche Forderung. An Bauträger oder Makler, mit berechneten Beträgen und einer klaren Aussage, was als Nächstes folgt. Ein großer Teil der Fälle endet hier.
- RERA. Wenn der Verstoß regulatorisch ist: Zahlungen am Treuhandkonto vorbei, nicht registriertes Projekt, annulliertes Projekt. Bei einem von der RERA annullierten Projekt muss der Bauträger alle Zahlungen der Käufer nach dem Verfahren des Gesetzes Nr. 8 von 2007 zurückzahlen.
- Gericht. Vertragsauflösung, Rückzahlung des Gezahlten, Verzugsstrafe.
- Vollstreckung. Urteil und Geld sind zwei verschiedene Etappen; wir begleiten beide.
Unsere Fälle zu diesem Thema
- Auflösung eines Immobilienkaufvertrags in den VAE: Nach außergerichtlicher Forderungsarbeit zahlte der Bauträger den gesamten gezahlten Betrag zurück – innerhalb einer Woche.
- Ein Investor wurde beim Immobilienkauf von einem Makler betrogen und verlor sein gesamtes Geld. Nach außergerichtlicher Forderungsarbeit kamen 90 % der gezahlten Mittel zurück.
- Ein Bauträger übergab eine Wohnung 3,5 Jahre zu spät. Nach einem Gerichtsverfahren zugunsten des Investors wurde dem Bauträger eine Vertragsstrafe von 45 % des Wohnungspreises auferlegt.
Jedes Ergebnis hing von den Umständen dieses Falls ab: Vertrag, Beweise, Verhalten der Gegenseite, Haltung des Gerichts. Frühere Ergebnisse garantieren keine künftigen, und kein Anwalt in den VAE darf ein Ergebnis versprechen. Weitere Beispiele stehen auf der Seite Fälle.
Was Sie bekommen
Eine schriftliche Einschätzung der Aussichten, bevor Sie für den Fall bezahlen. Eine förmliche Forderung, die der Bauträger ernst nimmt, weil der Weg zum Gericht dahinter sichtbar ist. Danach, je nach Lage: eine Auflösungsvereinbarung mit Rückzahlungsplan, eine Entscheidung der RERA, ein Urteil und seine Vollstreckung.
Was wir tun und was bei Ihnen bleibt
Wir bauen die Position auf, entwerfen, verhandeln und vertreten Sie vor der RERA und vor Gericht. Sie liefern jede Quittung, die gesamte Korrespondenz mit Bauträger und Makler und eine Vollmacht für Ihren Vertreter.
Leben Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, braucht die Vollmacht eine konsularische Legalisierung – die VAE sind nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens – und eine Übersetzung ins Arabische durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer. Den Weg dafür beschreiben wir unter Legalisierung von Dokumenten. Die Entscheidung trifft das Gericht, nicht wir.
Wann ein Fall keine Aussicht hat oder wir ablehnen
- Der Verzug liegt innerhalb der Kulanzfrist, die der Vertrag erlaubt. Dann heißt es warten, einen Anspruch gibt es nicht.
- Der Markt ist gefallen, oder die Wohnung gefällt Ihnen nicht mehr. Das ist kein Auflösungsgrund.
- Das Geld ging bar an einen Makler, ohne Quittung und ohne Nachrichten. Ein Fall mag existieren, er beginnt aber mit der Rekonstruktion der Beweise; wie realistisch das ist, sagen wir sofort.
- Der Vertragsbruch liegt bei Ihnen: Sie haben ohne rechtlichen Grund aufgehört zu zahlen. Nach dem Gesetz Nr. 13 von 2008 des Emirats Dubai meldet der Bauträger das dann dem DLD, und Sie bekommen 30 Tage, um Ihre Pflichten zu erfüllen. Danach darf er den Vertrag auflösen und einen Teil einbehalten – wie viel, hängt vom Baufortschritt ab (siehe Tabelle unten).
| Baufortschritt | Höchstens einbehalten |
|---|---|
| über 80 % | bis 40 % des Objektpreises (oder Festhalten am Vertrag, Restforderung, Versteigerung über das DLD) |
| 60–80 % | bis 40 % des Objektpreises |
| unter 60 %, Bau begonnen | bis 25 % des Objektpreises |
| Bau aus Gründen außerhalb der Kontrolle des Bauträgers nicht begonnen | bis 30 % der gezahlten Beträge |
Der Rest geht binnen eines Jahres nach der Auflösung oder binnen 60 Tagen nach dem Weiterverkauf an Sie zurück – je nachdem, was früher eintritt. Hier ist unsere Aufgabe nicht, zu „gewinnen“, sondern den Verlust zu begrenzen. Ihre Zahlen können Sie im Rechner Off-Plan-Rücktritt durchspielen.
Wie ein Kauf von Anfang an sauber läuft: Immobilien in Dubai kaufen und unsere Seite Immobilien.
So fangen Sie an
Die erste Beratung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87 und schicken Sie Vertrag, Zahlungsbelege und die letzten Schreiben des Bauträgers mit. Wir lesen sie vor dem Gespräch und sagen, ob es einen Fall gibt. Das Büro erreichen Sie unter +971 4 585 7471, 10:00–19:00 Uhr Dubai-Zeit. Sie können Ihre Lage auch zuerst auf der Startseite durchgehen.
⚠️ Dies beschreibt eine Leistung und ist keine Rechtsberatung. Das Recht der VAE ändert sich, und die Verfahren unterscheiden sich zwischen den Emiraten. Wir prüfen jeden Fall einzeln.