Buchhaltung und Prüfung für Firmen in den VAE
Eine Firma in den VAE gibt heute Körperschaftsteuererklärungen ab, und die Bücher entscheiden gleich dreierlei: wie viel Steuer fällig ist, ob eine Free-Zone-Firma ihren Satz von 0 % behält und was die Bank bei der nächsten Überprüfung sieht. Wir führen die Bücher als laufende Leistung: Registrierung bei der FTA, monatliche Buchhaltung, Erklärungen zur Körperschaft- und Mehrwertsteuer, Prüfung, wo sie Pflicht ist – und Abschlüsse, mit denen Ihre Konzernmutter oder Ihr Steuerberater zu Hause tatsächlich arbeiten kann.
Wer zu uns kommt
- Gründer, deren Firma ein Jahr alt ist, nie Bücher geführt und die Registrierung zur Körperschaftsteuer verpasst hat – die Strafe dafür beträgt AED 10.000.
- Free-Zone-Firmen, denen „0 %“ verkauft wurde, die an Kunden innerhalb der VAE fakturieren und nie geprüft haben, ob diese Einkünfte in die De-minimis-Grenze passen.
- Tochtergesellschaften, deren Mutter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Abschlüsse aus den VAE braucht, die sich mit der Konzernkonsolidierung abstimmen lassen.
- Firmen, deren Umsatz sich AED 375.000 in zwölf Monaten nähert, ohne dass jemand auf die Mehrwertsteuerregistrierung hingewiesen hat.
- Eine Qualifying Free Zone Person (QFZP), der gesagt wurde, sie müsse geprüfte Abschlüsse vorlegen – ohne bestellten Prüfer.
- Geschäftsführer, die gegenüber dem Finanzamt zu Hause zeigen müssen, dass die Firma aus den VAE geführt wird, und die Bücher als Teil dieses Nachweises brauchen.
Was geführt werden muss: Buchhaltung und Steuerberater in Dubai.
Was wir tun – Schritt für Schritt
- Bestandsaufnahme. Lizenz, Zone, Art der Einkünfte, wer die Kunden sind und wo. Daraus ergibt sich der Steuerstatus der Firma: gewöhnlicher Steuerpflichtiger, Qualifying Free Zone Person oder Kandidat für Small Business Relief.
- Registrierung bei der FTA. Über das Portal EmaraTax melden wir die Firma zur Körperschaftsteuer an und, sobald die steuerpflichtigen Umsätze AED 375.000 in 12 Monaten übersteigen, zur Mehrwertsteuer; freiwillig ist das ab AED 187.500 möglich. Einzelheiten: Körperschaftsteuer 9 % und Mehrwertsteuer 5 %.
- Laufende Buchhaltung. Monatlich: Belege, Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge. Bei einer QFZP getrennte Erfassung qualifizierender und nicht qualifizierender Einkünfte: Nicht qualifizierende Umsätze dürfen den niedrigeren Wert aus AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes nicht übersteigen, und nicht qualifizierende Einkünfte werden ab dem ersten Dirham mit 9 % besteuert. Was den Status kostet: QFZP-Status.
- Erklärungen. Körperschaftsteuer einmal je Steuerperiode, Mehrwertsteuer im eigenen Rhythmus. Eine verspätete Körperschaftsteuererklärung kostet in den ersten 12 Monaten AED 500 pro Monat, danach AED 1.000 pro Monat. Wir führen den Kalender und erinnern früh, nicht am Vortag – siehe auch den Fristenkalender.
- Prüfung. Wir organisieren sie, wo sie Pflicht ist: Für eine QFZP sind geprüfte Abschlüsse Voraussetzung des Status, und manche Free Zones verlangen für die Lizenzverlängerung eine Prüfung.
- Erleichterungen. Wir prüfen, ob Small Business Relief in Frage kommt: Umsatz von höchstens AED 3 Mio. in der laufenden und allen früheren Perioden, für Perioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden. Nicht zugänglich ist sie einer QFZP und Mitgliedern multinationaler Konzerne, und Verluste einer Periode mit dieser Erleichterung lassen sich nicht vortragen.
- Substanz und Unterlagen für zu Hause. Die Berichtspflicht zur wirtschaftlichen Substanz (Economic Substance Regulations) gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, nicht mehr; Pflichten für 2019–2022 bleiben. Wichtig bleibt, dass die Bücher zu dem Ort passen, an dem das Geschäft tatsächlich geführt wird. Wir bereiten Abschlüsse und eine Notiz zum Steuerstatus der Firma in den VAE für Ihren Steuerberater zu Hause vor; die Regeln Ihres Heimatlands – etwa zur Besteuerung ausländischer Gesellschaften oder zum Wohnsitz – wendet er an. Mehr dazu: Steuerwohnsitz in den VAE.
- Schließung. Wird die Firma aufgelöst, geben wir die letzten Erklärungen ab und melden sie steuerlich ab; ohne das lässt sich die Lizenz nicht löschen.
Was Sie bekommen
- Registrierung bei der FTA für die Körperschaftsteuer und, wo nötig, die Mehrwertsteuer.
- Bücher, die Sie FTA, Bank und Prüfer ohne Nacharbeit zeigen können.
- Abgegebene Erklärungen und einen Kalender für die nächste Periode: Erklärung, Prüfung, Lizenzverlängerung.
- Einen Prüfungsbericht, wo er verlangt wird.
- Eine schriftliche Darstellung des Steuerstatus der Firma und dessen, was nötig ist, um ihn zu behalten.
Was wir tun und was bei Ihnen bleibt
Wir führen die Bücher, erstellen und übermitteln die Erklärungen und kommunizieren mit FTA und Prüfer. Sie liefern die Unterlagen rechtzeitig: Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und Erklärungen zu Vorgängen, die die Belege nicht erklären. Fließt Geld außerhalb des Firmenkontos oder ohne Belege, sehen wir das und sagen es – beheben können wir es aber nur mit Ihnen. Die Höhe der Steuer bestimmen Gesetz und FTA, nicht wir; wir verantworten, dass die Erklärung die Wirklichkeit abbildet und pünktlich eingeht.
Wann wir absagen
- Wenn die Bücher nur auf dem Papier existieren sollen, während die echten Vorgänge außerhalb bleiben. Solche Bücher bestehen weder eine Prüfung noch die Bank.
- Wenn ein Geschäft auf mehrere Firmen verteilt werden soll, um unter der Schwelle für Small Business Relief zu bleiben. Das Gesetz nennt das Missbrauch.
- Wenn der QFZP-Status ohne echte qualifizierende Einkünfte „hergestellt“ werden soll. Der Verlust des Status gilt ab Beginn der laufenden Periode und für die vier folgenden.
- Wenn es keine Belege gibt und nichts, woraus sie sich rekonstruieren ließen. Dann kommt zuerst die Rekonstruktion – als eigene Arbeit mit ungewissem Ausgang.
Wer die Struktur erst noch plant, beginnt besser mit der Steuerplanung oder der Firmengründung.
So fangen Sie an
Die erste Beratung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87. Schicken Sie Lizenz, Gründungsdatum und aktuelle Kontoauszüge und sagen Sie uns, ob je Bücher geführt wurden. Wir sagen Ihnen, was zuerst eingereicht werden muss, ob etwas überfällig ist und was die monatliche Buchhaltung kostet. Das Büro erreichen Sie unter +971 4 585 7471, 10:00–19:00 Uhr Dubai-Zeit. Einen geführten Check finden Sie auf der Startseite.
⚠️ Dies beschreibt eine Leistung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Das Steuerrecht der VAE ändert sich, und die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Free Zones. Wir prüfen jeden Fall einzeln.