Buchhaltung in Dubai: Pflichten, Prüfung und der richtige Steuerberater
Seit Einführung der Körperschaftsteuer im Juni 2023 ist die Buchhaltung einer Firma in Dubai keine Formalität mehr. Der Jahresabschluss ist die Grundlage der Steuerberechnung, und für Free-Zone-Gesellschaften entscheidet er darüber, ob der Nullsatz überhaupt gilt. Drei Fragen decken das Wichtigste ab: Wer muss was buchen und erklären, wann ist eine Abschlussprüfung nötig, und bis wann ist alles fällig.
Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Regeln in den VAE ändern sich laufend, und die Free Zones haben eigene Vorgaben. Ihre Pflichten prüfen wir für Ihre Gesellschaft einzeln.
Warum die Buchhaltung jetzt die Steuer bestimmt
Die Körperschaftsteuer (Corporate Tax) nach dem Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022 beträgt 9 % auf das steuerpflichtige Einkommen über AED 375.000; bis zu dieser Grenze gilt 0 %. Ausgangspunkt ist der Gewinn nach dem Jahresabschluss, der dann steuerlich korrigiert wird. Wer seine Bücher als bloße Sammlung von Kontoauszügen führt, hat keine belastbare Steuerbasis. Die Einzelheiten zum Steuersatz lesen Sie in Körperschaftsteuer in den VAE.
Für die Free Zone gilt eine Besonderheit, an der viele scheitern: Der Nullsatz steht nur einer Qualifying Free Zone Person (QFZP) und nur auf Qualifying Income zu. Auf alle übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zahlt eine QFZP 9 %, und zwar vom ersten Dirham an: Die Grenze von AED 375.000 gilt für sie nicht. Mehr dazu in QFZP: 0 % in der Free Zone.
Wann eine Abschlussprüfung Pflicht ist
Es gibt drei voneinander unabhängige Auslöser:
- Die Regeln Ihrer Free Zone. Mehrere Zonen verlangen für die Verlängerung der Lizenz einen geprüften Abschluss, unabhängig von Umsatz und Tätigkeit. Maßgeblich ist das Regelwerk der Zone, nicht die Werbebroschüre.
- Der QFZP-Status. Ein geprüfter Jahresabschluss ist nach dem Ministerial Decision Nr. 84 von 2025 Voraussetzung für den Status. Ohne Prüfung keine QFZP und kein Nullsatz.
- Die Körperschaftsteuer selbst. Ob und ab welchem Umsatz eine Prüfung aus steuerlichen Gründen nötig ist, bestätigen wir zum aktuellen Datum.
Eine ruhende Gesellschaft ist nicht deshalb befreit, weil sie ruht. Verlangt die Zone eine Prüfung für die Verlängerung, wird auch ein Nullabschluss geprüft.
Getrennte Bücher für die QFZP
Wer den Nullsatz in Anspruch nimmt, führt qualifizierende und nicht qualifizierende Umsätze vom ersten Tag an getrennt, mit eigener Kostenzuordnung nach Vertrag und Vertragspartner. Nicht qualifizierende Umsätze dürfen den kleineren der beiden Werte nicht übersteigen: AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes (Ministerial Decision Nr. 229 von 2025). Prüfen Sie diese Grenze vierteljährlich, nicht erst beim Abschluss. Wer sie verletzt, verliert den Status ab Beginn des laufenden Zeitraums und für die vier folgenden, mit 9 % auf das gesamte Einkommen. Bücher, die kurz vor der Prüfung rückwirkend aufgeteilt werden, halten der Prüfung nicht stand.
Fristen und Bußgelder
Steuerzeitraum ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft. Registrierung, Erklärungen und Zahlungen laufen über das Portal EmaraTax der Federal Tax Authority (FTA); Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer werden getrennt registriert und erklärt.
| Pflicht | Regel | Bußgeld bei Verstoß |
|---|---|---|
| Registrierung zur Körperschaftsteuer | innerhalb der gesetzlichen Frist | AED 10.000 |
| Körperschaftsteuererklärung | nach Ablauf des Geschäftsjahres in der gesetzlichen Frist | AED 500 pro Monat in den ersten 12 Monaten, danach AED 1.000 pro Monat |
| Mehrwertsteuer 5 % | Pflichtregistrierung bei steuerbaren Umsätzen über AED 375.000 in 12 Monaten, freiwillig ab AED 187.500 | nach den Regeln der FTA |
Die Bußgelder zur Körperschaftsteuer stammen aus der Cabinet Decision Nr. 75 von 2023 in geänderter Fassung (PDF des Finanzministeriums), die Schwellen zur Mehrwertsteuer von der FTA (Registrierungsschwellen). Zur Mehrwertsteuer siehe Mehrwertsteuer in den VAE. Alle Termine auf einen Blick: Fristenkalender.
Neu: elektronische Rechnungen
Die VAE führen die elektronische Rechnung für B2B- und B2G-Geschäfte verpflichtend ein. Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung; die Rechnung läuft über einen zugelassenen Dienstleister (ASP) im Peppol-Netz. Der Zeitplan nach Ministerial Decision Nr. 244 von 2025, geändert durch Ministerial Decision Nr. 66 von 2026:
| Umsatz der Gesellschaft | Dienstleister bestellen bis | Einführung bis |
|---|---|---|
| ab AED 50 Mio. | 30.10.2026 | 01.01.2027 |
| unter AED 50 Mio. | 31.03.2027 | 01.07.2027 |
Die Pflicht hängt nach dem Leitfaden des Finanzministeriums nicht von der Mehrwertsteuerregistrierung ab. Reine B2C-Geschäfte sind vorerst nicht erfasst. Wer die Einführung versäumt oder keinen Dienstleister bestellt, riskiert AED 5.000 je angefangenem Monat; für jede nicht rechtzeitig ausgestellte Rechnung fallen AED 100 an, höchstens AED 5.000 im Monat (Cabinet Decision Nr. 106 von 2025). Für die Buchhaltung heißt das: Fakturierung und Buchführung müssen bis zu diesen Terminen technisch zusammenpassen (Zeitplan, PDF des Finanzministeriums).
Entlastung für kleine Firmen
Gesellschaften mit einem Umsatz von höchstens AED 3 Mio. im laufenden und in allen früheren Zeiträumen können die Small Business Relief wählen, und zwar für Steuerzeiträume, die spätestens am 31.12.2029 enden (Mitteilung des Finanzministeriums). Drei Einschränkungen:
- Eine QFZP und Mitglieder großer internationaler Konzerne (MNE Group im Sinne der Cabinet Decision Nr. 44 von 2020) können sie nicht wählen.
- Steuerliche Verluste eines Zeitraums mit Small Business Relief werden nicht vorgetragen.
- Die Entlastung erspart die Steuer, nicht die Buchhaltung, die Registrierung und die Erklärung.
Umgekehrt am oberen Ende: Tochtergesellschaften internationaler Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz ab EUR 750 Mio. unterliegen seit 01.01.2025 der Mindeststeuer von 15 % (DMTT). Die Wirtschaftssubstanz-Meldung (ESR) ist dagegen für Geschäftsjahre ab 2023 abgeschafft; offene Pflichten aus 2019 bis 2022 bleiben bestehen.
Was die Buchhaltung kostet
Nach Angaben unserer Kanzlei, Stand September 2026, beginnt laufende Buchhaltung mit Vorbereitung auf die Körperschaftsteuer bei rund AED 11.000 im Jahr oder AED 900 – 1.500 im Monat. Den Preis bestimmen Zahl der Buchungen, Vertragspartner, Währungen und Konten, Geschäfte innerhalb der Gruppe und die Frage, ob eine Prüfung nötig ist. Ein Angebot ohne diese Angaben ist kein Angebot. Teuer wird nicht die laufende Buchführung, sondern die Rekonstruktion eines ganzen Jahres aus Kontoauszügen, wenn FTA oder Bank danach fragen.
Steuerberater in Dubai: worauf Sie achten sollten
- Kenntnis von EmaraTax und der Zone. Der Berater sollte Registrierung, Erklärung und die Verlängerungsregeln Ihrer Free Zone aus der Praxis kennen.
- QFZP-Erfahrung. Wer Ihnen den Nullsatz verspricht, ohne nach Umsatzarten und getrennten Büchern zu fragen, kennt das Risiko nicht.
- Unabhängige Prüfung. Buchhaltung und Abschlussprüfung sind getrennte Aufgaben. Klären Sie früh, wer prüft, und binden Sie den Prüfer zu Beginn des Geschäftsjahres ein, nicht nach dessen Ende.
- Geldwäscherecht. Unabhängige Buchhalter unterliegen in bestimmten Fällen selbst Prüfpflichten nach dem Geldwäscherecht. Fragen nach Eigentümern und Mittelherkunft sind deshalb kein Misstrauen.
- Abstimmung mit dem Heimatland. Ihr Steuerberater in Dubai beurteilt nicht, was in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu versteuern ist. Beteiligungen an einer Gesellschaft in den VAE und Gewinnausschüttungen klären Sie mit Ihrem Berater im Heimatland; mehr in Steuerwohnsitz in Dubai.
Häufige Fragen
Kann die Buchhaltung für meine Firma in Dubai aus Deutschland geführt werden?
Die FTA verlangt vollständige, ordnungsgemäße und auf Anfrage verfügbare Bücher. Wo sie geführt werden, ist zweitrangig. In der Praxis spart ein Dienstleister vor Ort, der EmaraTax und die Regeln Ihrer Zone kennt, mehr als er kostet.
Braucht eine Firma mit Small Business Relief trotzdem eine Buchhaltung?
Ja. Die Entlastung erspart die Steuer für den Zeitraum, nicht Buchführung, Registrierung und Erklärung.
Was tun, wenn im letzten Jahr keine Bücher geführt wurden?
Die Bücher vor der Erklärung aus Auszügen und Belegen rekonstruieren. Das ist langsamer als laufende Buchhaltung und billiger als Bußgelder und ein verlorener Status.
Brauche ich eine E-Rechnung, wenn ich nicht zur Mehrwertsteuer registriert bin?
Nach dem Leitfaden des Finanzministeriums ja, soweit Sie B2B- oder B2G-Geschäfte in den VAE tätigen. Reine B2C-Geschäfte sind vorerst ausgenommen.
Wir übernehmen Buchhaltung, Erklärungen und die Abstimmung mit dem Prüfer: Buchhaltung und Prüfung. Die erste Beratung ist kostenlos, per WhatsApp oder Telegram unter +971 58 600 98 87.
