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Steuerwohnsitz Dubai: Wegzug nach Dubai, Steuern und Steuerpflicht in Deutschland

Aktualisiert 7 Min. Lesezeit
Bereich betreut vonLina KhudairiSenior Corporate Consultant
Weltkarte mit Stecknadeln
Foto: Leandro Barreto / Unsplash
Inhalt10
  1. Steuerwohnsitz Dubai: was beim Wegzug aus Deutschland wirklich zählt
  2. Wann die VAE Sie als Steuerresidenten anerkennen
  3. Deutschland: kein DBA mit den VAE
  4. Wann Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben
  5. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
  6. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
  7. Ihre Firma in Dubai und das deutsche Steuerrecht
  8. Österreich und Schweiz: mit Abkommen
  9. Schritt für Schritt zum Steuerwohnsitz in Dubai
  10. Häufige Fragen

Steuerwohnsitz Dubai: was beim Wegzug aus Deutschland wirklich zählt

Ein Residence Visa bringt Sie ins Land, der Steuerwohnsitz ist eine eigene Frage mit zwei Hälften: Erkennen die VAE Sie als steuerlich ansässig an, und lässt Deutschland Sie gehen? Die erste Hälfte ist schnell geklärt. Die zweite ist für Deutsche besonders heikel, denn zwischen Deutschland und den VAE gibt es seit dem 01.01.2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mehr. Ob Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben, entscheidet deshalb allein das deutsche Recht.

Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir beraten zum Recht der VAE; die deutsche, österreichische oder Schweizer Seite prüfen Sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater in Ihrem Heimatland. Steuersätze nennen wir bewusst nicht.

Wann die VAE Sie als Steuerresidenten anerkennen

Seit dem 01.03.2023 regelt die Cabinet Decision Nr. 85 von 2022 (Art. 4), wer als natürliche Person in den VAE steuerlich ansässig ist (Text auf dem Portal der FTA). Es genügt eines dieser Kriterien:

KriteriumVoraussetzung
Lebensmittelpunktgewöhnlicher oder hauptsächlicher Wohnort und Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE
183 Tagekörperliche Anwesenheit von mindestens 183 Tagen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten
90 Tagemindestens 90 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, dazu ein gültiger Aufenthaltstitel der VAE (oder Staatsangehörigkeit der VAE bzw. eines GCC-Staates) und eine ständige Wohnung oder eine Beschäftigung bzw. ein Geschäft in den VAE

Auf Antrag stellt die Federal Tax Authority (FTA) ein Tax Residency Certificate aus. Dieses Zertifikat verlangen ausländische Behörden und Banken, wenn Sie sich auf Ihren Wohnsitz in den VAE berufen. Aber: Es beweist nur, dass die VAE Sie als ansässig ansehen. Über Ihre Steuerpflicht in Deutschland sagt es nichts.

Deutschland: kein DBA mit den VAE

Das letzte DBA zwischen Deutschland und den VAE wurde 2010 unterzeichnet. Deutschland hat es 2021 nicht verlängert, es ist am 31.12.2021 ausgelaufen. In der offiziellen Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Stand 01.01.2026 stehen die VAE mit dem Vermerk „bis 31.12.2021“, und im Abschnitt über künftige Abkommen und laufende Verhandlungen tauchen sie nicht auf (BMF, Stand der DBA am 1. Januar 2026). Geblieben sind nur die gegenseitige Freistellung von Luft- und Seefahrtunternehmen sowie Vereinbarungen über den Informationsaustausch.

Was das praktisch heißt: Ein DBA enthält Regeln, die bei doppeltem Wohnsitz entscheiden, welcher Staat Sie als ansässig behandelt (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und so weiter). Diese Regeln fehlen im Verhältnis zu den VAE. Erfüllen Sie die deutschen Kriterien, sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, egal wie viele Tage Sie in Dubai verbringen und welches Zertifikat Sie von der FTA haben.

Wann Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, also mit dem Welteinkommen, ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG).

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Sie haben einen Wohnsitz dort, wo Sie eine Wohnung unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass Sie sie beibehalten und benutzen werden. Die Wohnung in München, die Sie „für die Besuche“ behalten und jederzeit nutzen können, kann deshalb Ihren deutschen Wohnsitz erhalten, auch wenn Sie längst in Dubai leben. Das Gesetz stellt auf die Wohnung ab, die Sie innehaben, nicht auf eine Meldung.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): dort, wo Sie sich nicht nur vorübergehend aufhalten. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt; kurze Unterbrechungen bleiben außer Betracht. Aufenthalte nur zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken zählen nicht, wenn sie nicht länger als ein Jahr dauern.

Die Folgerung für die Planung: Entscheidend ist vor allem, was mit Ihrer Wohnung in Deutschland geschieht. Aufgeben, dauerhaft vermieten oder so gestalten, dass Sie sie nicht nutzen können, ist eine Frage, die Sie vor dem Umzug mit Ihrem Steuerberater klären.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an der eigenen GmbH, muss beim Wegzug mit der Wegzugsbesteuerung rechnen (§ 6 AStG):

  • Wen es trifft: Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und Anteile im Sinne von § 17 EStG halten, also innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt zu mindestens 1 % beteiligt waren.
  • Was passiert: Mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht gelten die Anteile als zum gemeinen Wert veräußert. Besteuert wird ein Gewinn, der nie zugeflossen ist.
  • Kein Mindestbetrag: Einen Freibetrag nach Wert der Beteiligung enthält § 6 AStG nicht.
  • Ratenzahlung: Auf Antrag wird die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt.
  • Rückkehr: Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück (verlängerbar um bis zu fünf Jahre) und sind die Bedingungen erfüllt, etwa keine Veräußerung der Anteile und keine Ausschüttungen über 25 % des Werts, entfällt der Steueranspruch.

Wie hoch die Steuer in Ihrem Fall ist, berechnen wir nicht; das gehört zur Beratung in Deutschland, und zwar vor dem Umzug.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Für deutsche Staatsangehörige gibt es eine weitere Nachwirkung. Wer in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Niedrigsteuerland zieht (oder nirgends ansässig ist) und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt noch zehn Jahre nach dem Jahr des Wegzugs in erweitertem Umfang steuerpflichtig, wenn diese Einkünfte 16.500 Euro übersteigen. Als Niedrigbesteuerung gilt unter anderem, wenn die Steuer im neuen Land auf ein Einkommen von 77.000 Euro um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt oder ein Vorzugsregime greift. Wer in die VAE zieht und in Deutschland Vermögen oder Einkünfte behält, sollte diese Frage vor dem Umzug prüfen lassen.

Ihre Firma in Dubai und das deutsche Steuerrecht

Eine Gesellschaft in den VAE schützt Gewinne nicht automatisch vor dem deutschen Fiskus. Zwei Mechanismen sind entscheidend:

  1. Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO, § 1 KStG). Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Wird Ihre Free-Zone-Firma faktisch aus Ihrem Arbeitszimmer in Deutschland geführt, kann sie deutsche Steuerpflichtige sein.
  2. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–8 AStG). Kontrollieren Sie, allein oder mit nahestehenden Personen, mehr als 50 % einer ausländischen Gesellschaft, können deren passive, niedrig besteuerte Einkünfte Ihrem Einkommen anteilig hinzugerechnet werden. Niedrig besteuert heißt: unter 15 %. Die Körperschaftsteuer in den VAE beträgt 9 % auf Gewinne über AED 375.000, in der Free Zone für Qualifying Income 0 %. Ob die Hinzurechnung greift, hängt von der Art der Einkünfte und den Ausnahmen ab, nicht allein vom Steuersatz.

Ihre Gesellschaft in den VAE registriert sich unabhängig von Ihrem persönlichen Status zur Körperschaftsteuer; wer die Registrierung versäumt, zahlt AED 10.000 Bußgeld. Mehr dazu in Körperschaftsteuer in den VAE und QFZP: 0 % in der Free Zone.

Österreich und Schweiz: mit Abkommen

Anders als Deutschland haben beide Länder ein DBA mit den VAE:

LandDBA mit den VAE
Österreichunterzeichnet 22.09.2003, in Kraft seit 01.09.2004; Änderungsprotokoll in Kraft seit 01.03.2023 (RIS)
Schweizunterzeichnet 06.10.2011, in Kraft seit 21.10.2012 (SR 0.672.932.51)

Ein Abkommen bietet Regeln für den Fall des doppelten Wohnsitzes, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob Sie nach österreichischem oder Schweizer Recht überhaupt noch ansässig sind. Die inländischen Regeln beider Länder zu Wohnsitz und Wegzug klären Sie mit einem Steuerberater vor Ort.

Schritt für Schritt zum Steuerwohnsitz in Dubai

  1. Mit dem Steuerberater im Heimatland klären: Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Beteiligungen, Wegzugsteuer, erweiterte Steuerpflicht.
  2. Den Umzugszeitpunkt danach planen, besonders das Jahr des Wegzugs.
  3. Residence Visa und Emirates ID beantragen: Auswandern nach Dubai.
  4. Fakten in den VAE schaffen: Wohnung mit Ejari-Registrierung oder Title Deed, Anwesenheit, Konto, Familie.
  5. Das Tax Residency Certificate bei der FTA beantragen, sobald ein Kriterium erfüllt ist.
  6. Nachweise laufend führen: Ein- und Ausreisedaten, Bordkarten, Mietvertrag, Versorgerrechnungen. Nachträglich zusammengestellte Belege werden als das behandelt, was sie sind.

Häufige Fragen

Macht mich die Golden Visa zum Steuerresidenten in Dubai?

Nein. Die Golden Visa ist ein Aufenthaltstitel. Die steuerliche Ansässigkeit in den VAE richtet sich nach der Cabinet Decision Nr. 85 von 2022, und in Deutschland entscheidet ohnehin das deutsche Recht: Golden Visa Dubai.

Reicht es, wenn ich mehr als 183 Tage in Dubai bin?

Für die VAE ja, das ist eines der Kriterien. Für Deutschland nicht: Haben Sie dort noch eine nutzbare Wohnung, können Sie trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, und ohne DBA gibt es keine Regel, die das zugunsten der VAE auflöst.

Gibt es bald ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Offiziell ist nichts bekannt. In der Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum 01.01.2026 stehen die VAE nicht unter den laufenden Verhandlungen.

Muss ich mein Konto in Dubai in Deutschland angeben?

Solange Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, gehören Erträge aus dem Konto in Ihre Erklärung. Konten in den VAE werden im internationalen Informationsaustausch gemeldet. Einzelheiten klären Sie mit Ihrem Steuerberater; zum Konto selbst: Privates Bankkonto in Dubai.

Wir strukturieren die Seite in den VAE, von Visum bis Tax Residency Certificate, und stimmen uns mit Ihrem Berater im Heimatland ab: Steuerplanung. Die erste Beratung ist kostenlos, per WhatsApp oder Telegram unter +971 58 600 98 87.

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Dieser Artikel beantwortet die allgemeine Frage. Die Antwort für Sie hängt davon ab, wer Ihre Kunden sind, wo das Geld liegt und was bereits unterschrieben ist.

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