QFZP: Wann die Free Zone wirklich 0 % bedeutet
„Free Zone gleich null Steuern“ – mit diesem Versprechen werden viele Gründungspakete verkauft. Rechtlich stimmt es so nicht. Die Zone selbst vergibt keinen Steuersatz. Den Satz von 0 % bekommt eine Gesellschaft nur, wenn sie als Qualifying Free Zone Person (QFZP) gilt, und auch dann nur auf ihr Qualifying Income. Alles andere wird mit 9 % besteuert – und zwar ab dem ersten Dirham. Die Frage ist also nicht „gibt die Zone 0 %?“, sondern „besteht mein Einkommen den Test?“.
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick über das Steuerrecht der VAE, keine Steuerberatung. Ob Ihre Einkünfte qualifizieren, hängt von jedem einzelnen Vertrag ab und wird im Einzelfall geprüft.
Die Rechtsgrundlage
- Federal Decree-Law Nr. 47/2022, Artikel 3 Absatz 2: 0 % auf Qualifying Income einer QFZP, 9 % auf das übrige steuerpflichtige Einkommen (Gesetzestext, PDF des Finanzministeriums).
- Ministerial Decision Nr. 229/2025 über qualifizierende und ausgeschlossene Tätigkeiten. Sie hat die frühere Decision Nr. 265/2023 ersetzt und gilt rückwirkend ab dem 01.06.2023 (PDF).
- Ministerial Decision Nr. 84/2025: Eine QFZP muss einen geprüften Jahresabschluss erstellen.
Die wichtigste Falle: keine Freigrenze von AED 375.000
Eine normale Gesellschaft zahlt 0 % auf die ersten AED 375.000 ihres steuerpflichtigen Einkommens und 9 % darüber. Diese Freigrenze ist im Kabinettsbeschluss Nr. 116/2022 nur für normale Steuerpflichtige festgelegt. Für eine QFZP gilt sie nicht. Ihr nicht qualifizierendes Einkommen wird vom ersten Dirham an mit 9 % besteuert.
Die Freigrenze „kommt zurück“ nur, wenn die Gesellschaft keine QFZP ist – weil sie den Status nicht beansprucht oder ihn verloren hat. An dieser Stelle irren sich auch viele Anbieter von Gründungspaketen. Rechnen Sie deshalb nie mit „0 % bis 375.000 und dann 0 % in der Zone“ – diese Kombination gibt es nicht.
Der Test: was eine QFZP erfüllen muss
- Qualifying Income. Das Einkommen stammt aus Tätigkeiten und Geschäften, die nach der Ministerial Decision Nr. 229/2025 qualifizieren. Die Entscheidung enthält eine Liste qualifizierender und eine Liste ausgeschlossener Tätigkeiten.
- De-minimis-Grenze. Nicht qualifizierende Umsätze dürfen den niedrigeren der beiden Werte nicht übersteigen: AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes.
- Geprüfter Jahresabschluss. Ohne Prüfung kein Status, egal wie gut die Zahlen sind.
- Weitere gesetzliche Bedingungen. Dazu gehört vor allem echte Präsenz in der Zone: Die Tätigkeit, mit der die Gesellschaft ihr Geld verdient, muss dort tatsächlich stattfinden, mit Personal, Räumen und Ausgaben, die dazu passen. Ein Briefkasten in der Zone und ein Geschäftsführer in Frankfurt reichen nicht. Wie die übrigen Bedingungen auf Ihren Fall passen, prüfen wir am konkreten Sachverhalt.
Wer einen Punkt nicht erfüllt, fällt insgesamt durch. Einen „teilweisen“ Status gibt es nicht.
Rechenbeispiel zur De-minimis-Grenze
Eine Free-Zone-Gesellschaft hat einen Umsatz von AED 20 Mio., davon AED 800.000 aus Beratung für einen Kunden auf dem Mainland, die nicht als Qualifying Income gilt.
- 5 % des Gesamtumsatzes sind AED 1 Mio. Das ist weniger als AED 5 Mio. – die Grenze liegt also bei AED 1 Mio.
- AED 800.000 liegen darunter: Der Status bleibt erhalten.
- Die AED 800.000 sind trotzdem kein Qualifying Income. Der darauf entfallende Gewinn wird mit 9 % ab dem ersten Dirham besteuert.
Im nächsten Jahr zahlt derselbe Kunde AED 1,2 Mio. Die Grenze ist überschritten, der Status ist weg – und zwar nicht nur für dieses Jahr.
Statusverlust: laufender Zeitraum plus vier
Verletzt eine QFZP die Bedingungen, verliert sie den Status ab Beginn des laufenden Steuerzeitraums und für die folgenden vier Zeiträume. In dieser Zeit wird das gesamte steuerpflichtige Einkommen nach den allgemeinen Regeln besteuert. Ein einziger zu großer Auftrag kann also fünf Jahre Steuerplanung kosten. Deshalb gehört die De-minimis-Rechnung in jedes Quartal, nicht erst in den Jahresabschluss.
Was deutsche Gründer oft übersehen
Viele Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreiben über die Dubai-Gesellschaft Beratung, Software oder Online-Geschäfte mit Kunden in Europa. Ob solche Einkünfte als Qualifying Income gelten, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut der Lizenz und nicht aus dem Sitz des Kunden allein, sondern aus der Tätigkeitsliste der Ministerial Decision Nr. 229/2025 – geprüft Vertrag für Vertrag. Rechnen Sie nicht mit 0 %, bevor diese Prüfung gemacht ist.
Ebenso wichtig: Die 0 % in den VAE sagen nichts darüber, wie Ihr Heimatland die Gewinne behandelt. Ob etwa eine Hinzurechnungsbesteuerung greift oder die Gesellschaft wegen des Orts der Geschäftsleitung zu Hause steuerpflichtig wird, klären Sie mit einem Steuerberater in Deutschland (bzw. in Österreich oder der Schweiz). Mehr dazu unter Körperschaftsteuer in den VAE.
QFZP oder Small Business Relief?
Kleine Gesellschaften mit einem Umsatz von höchstens AED 3 Mio. können Small Business Relief wählen – für Steuerzeiträume, die spätestens am 31.12.2029 enden. Eine QFZP darf das nicht. Eine kleine Free-Zone-Gesellschaft muss sich also für einen der beiden Wege entscheiden. Small Business Relief hat einen eigenen Preis: Verluste aus einem solchen Zeitraum können nicht vorgetragen werden.
Für große internationale Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz ab EUR 750 Mio. gilt seit dem 01.01.2025 zusätzlich eine Mindeststeuer von 15 % – die 0 % der Free Zone sind dann nicht das Ende der Rechnung.
Registrierung ist Pflicht
Auch eine QFZP registriert sich bei der FTA über EmaraTax für die Körperschaftsteuer und gibt jedes Jahr eine Erklärung ab, in der sie den Status beansprucht. Der Status wird in der Erklärung geltend gemacht, nicht von der Zone verliehen. Eine versäumte Registrierung kostet AED 10.000; eine nicht abgegebene Erklärung AED 500 pro Monat in den ersten zwölf Monaten und danach AED 1.000 pro Monat.
Eine Routine, die den Status schützt
- Jeden neuen Vertrag vor der Unterschrift gegen die Tätigkeitsliste prüfen
- Die nicht qualifizierenden Umsätze jedes Quartal gegen die Grenze rechnen
- Qualifizierende und nicht qualifizierende Umsätze getrennt buchen, mit eigener Kostenzuordnung
- Die Substanz dokumentieren: Personal, Löhne, Mietvertrag, Beschlüsse, die in der Zone gefasst wurden
- Den Prüfer rechtzeitig beauftragen, damit die Prüfung vor der Erklärungsfrist fertig ist
Wir unterstützen bei Buchhaltung, Prüfung und Steuerplanung: Buchhaltung und Prüfung · Steuerplanung. Welche Zone zu Ihrer Substanz passt: Free Zone in Dubai auswählen.
Wann sich der Aufwand nicht lohnt
Kommt ein spürbarer Teil des Umsatzes von Kunden auf dem Mainland oder aus ausgeschlossenen Tätigkeiten, wird die Grenze früher oder später überschritten – die Kosten für Prüfung und getrennte Buchhaltung haben Sie trotzdem. Dann ist es oft günstiger, den normalen Weg zu gehen: 0 % auf die ersten AED 375.000, 9 % darüber. Wann eine Mainland-Gesellschaft von vornherein sinnvoller ist, lesen Sie unter Mainland oder Free Zone.
Häufige Fragen
Gilt die Freigrenze von AED 375.000 auch für eine QFZP?
Nein. Eine QFZP zahlt auf alles steuerpflichtige Einkommen, das kein Qualifying Income ist, 9 % ab dem ersten Dirham. Die Freigrenze gilt nur für Steuerpflichtige außerhalb des QFZP-Regimes.
Kann ich den Status nach einem Verstoß schnell zurückbekommen?
Nein. Der Status ist für den laufenden und die vier folgenden Steuerzeiträume verloren.
Brauche ich eine Prüfung, wenn mein gesamtes Einkommen qualifiziert?
Ja. Der geprüfte Jahresabschluss ist eine Bedingung des Status selbst, nicht eine Folge von steuerpflichtigem Einkommen.
Bekommt jede Free-Zone-Gesellschaft automatisch 0 %?
Nein. Die 0 % hängen am QFZP-Status und am Qualifying Income, nicht an der Zone. Registrieren muss sich jede Gesellschaft.
