Small Business Relief in den VAE: Unter AED 3 Mio. Umsatz – müssen wir trotzdem eine Erklärung abgeben?
Ja. Das ist das Erste, was Sie über Small Business Relief (SBR) wissen sollten, und der Punkt, an dem sich die meisten irren. Die Erleichterung nimmt Ihnen für einen Steuerzeitraum die Körperschaftsteuer ab, nicht aber Registrierung, Buchführung und Steuererklärung. Was sie leistet, ist trotzdem viel wert: Eine Gesellschaft, die sie wählt, wird so behandelt, als hätte sie in diesem Zeitraum kein steuerpflichtiges Einkommen.
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick über das Steuerrecht der VAE, keine Steuerberatung. Ob sich die Wahl für Ihre Gesellschaft lohnt, hängt von Ihren Zahlen und Plänen ab und wird im Einzelfall gerechnet.
Die Regel in Kürze
- Umsatzgrenze: höchstens AED 3 Mio. im laufenden Steuerzeitraum und in allen früheren Zeiträumen (Ministerial Decision Nr. 73/2023, Art. 2).
- Zeitlicher Rahmen: Ursprünglich sollte die Erleichterung Ende 2026 auslaufen. Mit der Ministerial Decision Nr. 131/2026 gilt sie für Steuerzeiträume, die spätestens am 31.12.2029 enden. Das Finanzministerium hat die Verlängerung am 07.08.2026 bekanntgegeben. Die Grenze von AED 3 Mio. blieb unverändert.
- Kein Automatismus: Die Erleichterung muss in der Steuererklärung für den jeweiligen Zeitraum gewählt werden. Wer das Kästchen nicht ankreuzt, wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Wer ausgeschlossen ist
Nach Art. 3 der Ministerial Decision Nr. 73/2023 dürfen zwei Gruppen SBR nicht wählen:
- Qualifying Free Zone Persons (QFZP). Eine Free-Zone-Gesellschaft entscheidet sich zwischen dem QFZP-Status und SBR, beides zugleich geht nicht. Warum der QFZP-Weg eigene Tücken hat, lesen Sie unter QFZP: 0 % in der Free Zone.
- Mitglieder multinationaler Konzerne im Sinne des Kabinettsbeschlusses Nr. 44/2020. SBR ist für wirklich kleine, eigenständige Unternehmen gedacht, nicht für kleine Einheiten großer Gruppen.
Dazu kommt die Umsatzhistorie: Hat Ihre Gesellschaft die AED 3 Mio. in irgendeinem früheren Zeitraum überschritten, ist die Tür dauerhaft zu – auch wenn der Umsatz später wieder sinkt. Eine Firma mit AED 3,2 Mio. vor zwei Jahren und AED 2 Mio. in diesem Jahr kann SBR in diesem Jahr nicht wählen. Diese Falle trifft vor allem wachsende Unternehmen.
Der Preis der Erleichterung
SBR ist nicht kostenlos. Für einen Zeitraum, in dem Sie die Erleichterung wählen:
- können steuerliche Verluste dieses Zeitraums nicht vorgetragen werden (Art. 4 Abs. 1),
- können nicht abgezogene Nettozinsaufwendungen dieses Zeitraums nicht vorgetragen werden (Art. 5 Abs. 1).
Verluste und Zinsen aus früheren Zeiträumen ohne SBR bleiben erhalten und lassen sich in spätere Zeiträume ohne SBR vortragen (Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 2). Den Aufwand für Buchführung und Erklärung tragen Sie in jedem Fall.
Für ein Start-up, das in den ersten beiden Jahren Verluste erwartet und ab dem dritten Jahr Gewinne, kann SBR in den Verlustjahren deshalb die falsche Wahl sein: Die Verluste hätten später Gewinne abgeschirmt, die sonst mit 9 % besteuert würden.
Rechenbeispiele: SBR gegen das normale Regime
Im normalen Regime zahlt eine Gesellschaft 0 % auf die ersten AED 375.000 ihres steuerpflichtigen Einkommens und 9 % darüber.
| Umsatz | Steuerpflichtiger Gewinn | Steuer im normalen Regime | Steuer mit SBR |
|---|---|---|---|
| AED 2,5 Mio. | AED 300.000 | 0 (unter AED 375.000) | 0 |
| AED 2,5 Mio. | AED 500.000 | 9 % auf AED 125.000 = AED 11.250 | 0 |
| AED 2,9 Mio. | AED 1,5 Mio. | 9 % auf AED 1.125.000 = AED 101.250 | 0 |
Liegt Ihr Gewinn ohnehin unter AED 375.000, spart SBR keinen Dirham, kostet aber den Verlustvortrag. Je höher die Marge, desto mehr bringt die Erleichterung. Rechnen Sie Ihre eigenen Zahlen, bevor Sie wählen: Der aufgegebene Verlustvortrag kann mehr wert sein als die Ersparnis. Mehr zum Grundregime: Körperschaftsteuer in Dubai und den VAE.
Aufteilen funktioniert nicht
Die Idee liegt nahe: ein Geschäft auf drei Gesellschaften verteilen, jede mit AED 2,9 Mio. Umsatz. Genau das zielt ins Leere. Art. 6 der Ministerial Decision Nr. 73/2023 behandelt die künstliche Aufteilung eines Geschäfts, um unter die Grenze zu kommen, als Missbrauch im Sinne von Art. 50 des Körperschaftsteuergesetzes. Wirklich getrennte Geschäfte unter gemeinsamer Eigentümerschaft sind etwas anderes, aber die Trennung muss echt sein: andere Tätigkeiten, Verträge, Mitarbeiter und Kunden.
So wählen Sie SBR: Schritt für Schritt
- Registrieren Sie die Gesellschaft bei der FTA über EmaraTax für die Körperschaftsteuer. Die Strafe für eine versäumte Registrierung beträgt AED 10.000 – mit oder ohne SBR.
- Umsatz ermitteln – aus der Buchhaltung, nicht aus den Kontoeingängen.
- Historie prüfen: Lag der Umsatz in allen früheren Zeiträumen bei höchstens AED 3 Mio.?
- Ausschlüsse prüfen: keine QFZP, kein Mitglied eines multinationalen Konzerns.
- Wahl in der Erklärung ankreuzen und fristgerecht abgeben. Eine nicht abgegebene Erklärung kostet AED 500 pro Monat in den ersten zwölf Monaten und danach AED 1.000 pro Monat.
- Belege aufbewahren, die den Umsatz nachweisen. Bei einer Prüfung liegt die Beweislast bei Ihnen.
Die Fristen im Überblick finden Sie im Fristenkalender. Buchhaltung und Erklärung übernehmen wir auf Wunsch: Buchhaltung und Prüfung.
Horizont 2029: eine Verschiebung, kein Dauerzustand
Behandeln Sie die Verlängerung als Aufschub. Planen Sie so: SBR bis zum letzten Zeitraum, der spätestens am 31.12.2029 endet, danach das normale Regime. Nähert sich Ihr Umsatz der Grenze ohnehin, stellen Sie die Buchhaltung schon jetzt auf das normale Regime ein. Strukturentscheidungen brauchen Monate – sie gehören ins Jahr 2027 oder 2028, nicht ins letzte Quartal 2029. Bauen Sie nicht auf eine weitere Verlängerung.
Die Mehrwertsteuer ist eine eigene Frage
SBR betrifft nur die Körperschaftsteuer. Die Mehrwertsteuer von 5 % gilt unabhängig davon: Pflicht zur Registrierung ab steuerbaren Umsätzen über AED 375.000 in zwölf Monaten, freiwillig ab AED 187.500. Eine Gesellschaft unter SBR liegt sehr oft über der Mehrwertsteuergrenze. Einzelheiten: Mehrwertsteuer in Dubai.
Was SBR für Gesellschafter aus Deutschland bedeutet
0 % Körperschaftsteuer in Dubai heißt nicht 0 % Steuern insgesamt. Zwei Regeln des deutschen Rechts sollten Sie kennen:
- Ort der Geschäftsleitung. Wird Ihre VAE-Gesellschaft tatsächlich aus Deutschland geführt – der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ liegt hier –, ist sie in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 10 AO, § 1 KStG). Gerade kleine Ein-Personen-Gesellschaften, die typischerweise SBR nutzen, sind dafür anfällig.
- Hinzurechnungsbesteuerung. Kontrollieren Sie mehr als 50 % der Gesellschaft, können deren passive Einkünfte, die mit weniger als 15 % besteuert werden, Ihrem Einkommen anteilig hinzugerechnet werden (§§ 7–8 AStG). Mit SBR liegt die Belastung bei 0 %. Ob die Hinzurechnung greift, hängt von der Art der Einkünfte ab.
Seit dem 01.01.2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE. Österreich und die Schweiz haben eines. Klären Sie Ihre Lage mit einem Steuerberater in Ihrem Heimatland, und lesen Sie zum persönlichen Wohnsitz Steuerwohnsitz Dubai.
Häufige Fragen
Gilt Small Business Relief automatisch, wenn wir unter AED 3 Mio. bleiben?
Nein. Sie müssen die Erleichterung in der Steuererklärung wählen. Ohne Wahl gilt für den Zeitraum das normale Regime.
Können wir SBR in einem Jahr wählen und im nächsten nicht?
Ja, die Wahl wird Zeitraum für Zeitraum getroffen. Jeder Zeitraum steht für sich, unter der Bedingung, dass der Umsatz nie über AED 3 Mio. lag.
Kann eine Free-Zone-Gesellschaft SBR nutzen?
Ja, aber nur, wenn sie nicht als QFZP auftritt. Beides zugleich ist ausgeschlossen.
Was passiert nach 2029?
Nach heutigem Stand gilt dann das normale Regime: 0 % bis AED 375.000, 9 % darüber. Wird die Erleichterung erneut verlängert, aktualisieren wir diesen Beitrag mit Datum.
Quellen
- Finanzministerium der VAE, Verlängerung bis 31.12.2029: https://mof.gov.ae/en/news/ministry-of-finance-announces-extension-of-small-business-relief-for-corporate-tax-purposes-until-31-december-2029/
- Ministerial Decision Nr. 73/2023 (Small Business Relief): https://mof.gov.ae/wp-content/uploads/2023/04/Ministerial-Decision-No.-73-of-2023-on-Small-Business-Relief-for-the-Purposes-of-Federal-Decree-Law-No.-47-of-2022.pdf
- Kabinettsbeschluss Nr. 75/2023 mit Änderungen (Strafen): https://mof.gov.ae/wp-content/uploads/2024/03/Cabinet-Decision-No.-75-of-2023-and-its-amendments-on-the-Administrative-Penalties-for-Violations-Related-to-the-Application-of-Federal-Decree-Law-No.-47-of-2022.pdf
