Körperschaftsteuer in den VAE: 9 % und was darunter fällt
„Dubai ist steuerfrei“ – dieser Satz stimmt für Unternehmen seit Juni 2023 nicht mehr. Die VAE erheben eine Körperschaftsteuer (Corporate Tax). Die Grundregel ist einfach: 0 % auf die ersten AED 375.000 des steuerpflichtigen Einkommens, 9 % auf alles darüber. Kompliziert wird es bei den Ausnahmen – und genau dort geht Geld verloren. Rechtsgrundlage ist das Federal Decree-Law Nr. 47/2022, das seit dem 01.06.2023 gilt.
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick über das Steuerrecht der VAE, keine Steuerberatung. Regeln und Fristen ändern sich; Ihre Situation – in den VAE und in Ihrem Heimatland – prüfen wir im Einzelfall.
Wer Körperschaftsteuer zahlt
- Gesellschaften, die in den VAE gegründet wurden – grundsätzlich auch Free-Zone-Gesellschaften
- Ausländische Gesellschaften, die in den VAE über eine Betriebsstätte tätig sind
- Bestimmte natürliche Personen, die ein Geschäft betreiben
Satz und Freigrenze: 0 % und 9 %
Die Freigrenze von AED 375.000 ist im Kabinettsbeschluss Nr. 116/2022 festgelegt – und zwar nur für normale Steuerpflichtige. Ein Rechenbeispiel: Eine Mainland-Gesellschaft hat ein steuerpflichtiges Einkommen von AED 500.000. Auf die ersten AED 375.000 fallen 0 %, auf die restlichen AED 125.000 fallen 9 %, also AED 11.250 Steuer.
| Steuerpflichtiger | Satz |
|---|---|
| Normale Gesellschaft (Mainland oder Free Zone ohne QFZP-Status) | 0 % bis AED 375.000, 9 % darüber |
| Qualifying Free Zone Person (QFZP) | 0 % auf Qualifying Income, 9 % auf alles andere ab dem ersten Dirham |
| Große internationale Konzerne (ab EUR 750 Mio. Konzernumsatz) | Mindeststeuer 15 % seit 01.01.2025 |
Die Free-Zone-Falle
Eine Free Zone bedeutet nicht automatisch 0 %. Den Nullsatz bekommt nur eine Gesellschaft mit dem Status Qualifying Free Zone Person, und auch nur auf ihr Qualifying Income. Auf alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte zahlt eine QFZP 9 % – ohne die Freigrenze von AED 375.000. Überschreiten die nicht qualifizierenden Umsätze den niedrigeren Wert von AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes, oder werden andere Bedingungen verletzt, ist der Status für den laufenden und die vier folgenden Steuerzeiträume verloren. Die Einzelheiten: QFZP: 0 % in der Free Zone.
Die 15 % für Konzerne
Internationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz ab EUR 750 Mio. unterliegen seit dem 01.01.2025 einer inländischen Mindeststeuer von 15 % (Domestic Minimum Top-up Tax, Pillar Two). Kleine und mittlere Unternehmen betrifft das nicht. Gehört Ihre Gesellschaft in den VAE aber zu einer großen Gruppe, sieht die Rechnung anders aus.
Registrierung, Erklärung, Strafen
Verwaltet wird die Steuer von der Federal Tax Authority (FTA) über das Portal EmaraTax. Registrierung und Erklärungen für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer sind getrennte Verfahren, auch wenn eine Gesellschaft beides hat.
Die häufigste und am leichtesten vermeidbare Panne ist die versäumte Registrierung. Sie hat nichts damit zu tun, ob es Gewinn gibt – registrieren muss sich jede Gesellschaft. Die Strafen laut Kabinettsbeschluss Nr. 75/2023:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Registrierung versäumt | AED 10.000 |
| Steuererklärung nicht abgegeben | AED 500 pro Monat in den ersten 12 Monaten, danach AED 1.000 pro Monat |
Registrierungs- und Erklärungsfristen richten sich nach dem Steuerzeitraum der jeweiligen Gesellschaft. Setzen Sie die Termine in den Kalender, sobald die Gesellschaft steht – Hilfe dabei bietet unser Fristenkalender.
Small Business Relief: verlängert bis 2029
Gesellschaften mit einem Umsatz von höchstens AED 3 Mio. im laufenden und in allen vorherigen Steuerzeiträumen können Small Business Relief wählen und werden dann so behandelt, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Ursprünglich galt die Erleichterung nur bis Ende 2026; mit der Ministerial Decision Nr. 131/2026 wurde sie auf Steuerzeiträume verlängert, die spätestens am 31.12.2029 enden (Mitteilung des Finanzministeriums).
Drei Punkte, die oft übersehen werden:
- Sie wird beantragt, nicht automatisch gewährt – in der Steuererklärung. Registrierung und Erklärung bleiben Pflicht.
- Nicht jeder darf sie nutzen. Ausgeschlossen sind Qualifying Free Zone Persons und Gesellschaften, die zu einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne des Kabinettsbeschlusses Nr. 44/2020 gehören.
- Sie hat einen Preis. Steuerliche Verluste aus einem Zeitraum mit Small Business Relief können nicht vorgetragen werden; dasselbe gilt für nicht abgezogene Nettozinsaufwendungen. Verluste aus früheren Zeiträumen ohne die Erleichterung bleiben für spätere Zeiträume ohne sie erhalten. Wer sein Geschäft künstlich aufteilt, um unter der Grenze zu bleiben, riskiert, dass dies als Missbrauch gewertet wird.
Beteiligungen, Gruppen, Verrechnungspreise
Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen können unter Bedingungen steuerfrei sein (Participation Exemption): unter anderem eine Beteiligung von mindestens 5 %, die mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung gehalten wird (oder werden soll), sowie weitere Voraussetzungen zur Besteuerung der Tochter – maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Geschäfte innerhalb einer Gruppe brauchen marktübliche Preise und eine Dokumentation. Konstruktionen, bei denen Gewinn in eine Nullsatz-Gesellschaft ohne echte Substanz „wandert“, führen geradewegs zu einem Steuerbescheid.
Übrigens: Die Economic Substance Regulations (ESR) sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden, abgeschafft. Pflichten für 2019–2022 bleiben aber bestehen, einschließlich Antworten auf Anfragen der Behörden.
Und was ist mit der Steuer in Deutschland?
Eine Gesellschaft in den VAE schaltet die Besteuerung im Heimatland nicht ab. Ob Gewinne der Dubai-Gesellschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfasst werden, hängt vom Recht Ihres Heimatlandes ab – etwa davon, wo Sie wohnen, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird und ob Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung greifen. Das sind Fragen, die Sie mit einem Steuerberater in Deutschland (bzw. in Österreich oder der Schweiz) klären sollten, bevor die Struktur steht – nicht nach der ersten Ausschüttung. Wir bereiten die Seite der VAE so vor, dass Ihr Berater damit arbeiten kann: Steuerplanung. Zum eigenen Steuerwohnsitz lesen Sie Steuerwohnsitz in den VAE.
Was wir von Ihnen brauchen
Gründungsunterlagen, den Steuerzeitraum der Gesellschaft, Jahresabschlüsse und Angaben zu Geschäften innerhalb der Gruppe. Wurde die Buchhaltung unregelmäßig geführt, muss sie zuerst in Ordnung gebracht werden: Ohne saubere Zahlen gibt es keine Grundlage für die Steuer, und die Fristen laufen weiter. Dabei unterstützen wir mit Buchhaltung und Prüfung – mehr unter Buchhaltung und Steuerberater in Dubai.
Häufige Fragen
Muss ich keine Steuer zahlen, wenn der Gewinn unter AED 375.000 liegt?
Der Satz auf diesen Teil ist 0 %, aber Registrierung und Steuererklärung bleiben Pflicht. Das sind zwei verschiedene Dinge. Für eine QFZP gilt die Freigrenze ohnehin nicht.
Gilt die Körperschaftsteuer auch in der Free Zone?
Ja. Auch Free-Zone-Gesellschaften müssen sich registrieren. 0 % gibt es nur für eine QFZP auf Qualifying Income; alles andere wird mit 9 % ab dem ersten Dirham besteuert.
Gilt Small Business Relief auch für die Mehrwertsteuer?
Nein. Sie betrifft nur die Körperschaftsteuer. Die Mehrwertsteuer von 5 % hat eigene Schwellen: Mehrwertsteuer in den VAE.
Was passiert, wenn meine Gesellschaft ruht?
Buchhaltungs- und Erklärungspflichten verschwinden nicht von selbst. Wie mit einer ruhenden Gesellschaft umzugehen ist, prüfen wir im Einzelfall.
