„In den VAE gibt es keine Steuern“ – dieser Satz hat viele Firmen über mehrere Jahre 9 % ihres Gewinns gekostet. Seit 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer, es gibt die Mehrwertsteuer, und es gibt die Regeln des Landes, aus dem Sie kommen – die schalten sich bei der Landung in Dubai nicht ab. Steuerplanung, wie wir sie verstehen, ist eine Rechnung vor der Unterschrift: welche Gesellschaftsform, welcher Status, welche Zahlungsströme zwischen Ländern und was jede der beiden Steuerverwaltungen sehen will.
Wer zu uns kommt
- Gründer, die eine Firma planen und vorher wissen wollen, ob sie 9 % zahlen oder die 0 % der Free Zone erreichen – und unter welchen Bedingungen.
- Laufende Firmen, denen „null“ verkauft wurde und die jetzt feststellen, dass 0 % nur für qualifizierende Einkünfte und nur für eine Qualifying Free Zone Person gilt.
- Gruppen mit Gesellschaften in mehreren Ländern, die umstrukturieren und wissen müssen, was an jeder Grenze verloren geht.
- Geschäftsführer, die umgezogen sind und verstehen wollen, wo sie jetzt steuerlich ansässig sind und was das für ihre Erklärungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet.
- Muttergesellschaften, deren Tochter in den VAE einer Betriebsprüfung zu Hause standhalten muss: Leitung, Personal und Entscheidungen tatsächlich in den VAE.
Was wir tun – Schritt für Schritt
- Karte der Zahlungsströme. Wer zahlt wem, wofür, aus welchem Land. Ohne diese Karte ist jede Struktur geraten.
- Form und Status. Mainland, Free Zone, DIFC oder ADGM. Bei einer Free-Zone-Firma prüfen wir, ob der Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP) realistisch ist: nicht qualifizierende Umsätze höchstens der niedrigere Wert aus AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes, Pflicht zu geprüften Abschlüssen und 9 % ab dem ersten Dirham auf alles, was nicht qualifiziert – für eine QFZP gibt es keinen Freibetrag von AED 375.000. Einzelheiten: Mainland oder Free Zone und QFZP-Status.
- Erleichterungen, die wirklich greifen. Small Business Relief bei einem Umsatz von höchstens AED 3 Mio., für Perioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden – aber nicht für eine QFZP, nicht für Mitglieder multinationaler Konzerne und um den Preis, dass die Verluste dieser Periode nicht vorgetragen werden. Der Satz von 0 % auf die ersten AED 375.000 steuerpflichtigen Einkommens gilt für gewöhnliche Steuerpflichtige. Siehe Körperschaftsteuer 9 %.
- Substanz. Die Berichtspflicht zur wirtschaftlichen Substanz (ESR) gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, nicht mehr. Geblieben ist die Frage, die jede Steuerverwaltung zu Hause stellt: Wo wird diese Firma tatsächlich geleitet? Wir bauen die Struktur so, dass die Antwort „in den VAE“ lautet und sich belegen lässt.
- Verbindung zu Ihrem Heimatland. Ob Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen möglich ist und zu welchen Bedingungen, hängt vom Abkommen zwischen den VAE und Ihrem Land ab. Wir bereiten die Seite der VAE vor – Steuerstatus, Nachweise zur Ansässigkeit – und übergeben sie Ihrem Steuerberater in Deutschland, Österreich oder der Schweiz; die dortigen Regeln – etwa zur Hinzurechnung ausländischer Gewinne, zum Wegzug oder zur Ansässigkeit – wendet er an. Ihre persönliche Lage: Steuerwohnsitz in den VAE.
- Mehrwertsteuer. Die Registrierung ist Pflicht, sobald die steuerpflichtigen Umsätze AED 375.000 in 12 Monaten übersteigen, freiwillig ab AED 187.500. Siehe Mehrwertsteuer 5 %.
- Schriftlicher Plan. Struktur, Status, Zahlungsströme und ein Kalender der Pflichten in beiden Ländern.
Was Sie bekommen
- Eine Berechnung der Steuerlast für jede Strukturvariante, mit den Zahlen der VAE und einer Liste der Punkte, die zu Hause zu prüfen sind.
- Eine begründete Wahl von Gesellschaftsform und Status statt „einer Zone mit null“.
- Die Unterlagen, die für eine Abkommensentlastung und den Nachweis der Leitung aus den VAE gebraucht werden.
- Einen Kalender: Registrierung bei der FTA, Erklärungen, Prüfung und die Termine, von denen Ihre Erklärungen zu Hause abhängen. Übersicht: Fristenkalender.
Was wir außerdem im Steuerrecht übernehmen
- Beratung zu Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern.
- Registrierung der Firma bei der Federal Tax Authority (FTA) – wer die Frist verpasst, zahlt AED 10.000 Strafe.
- Verrechnungspreise: Geschäfte zwischen verbundenen Gesellschaften.
- Begleitung bei Prüfungen durch die FTA.
- Laufende Buchhaltung und Erklärungen – siehe Buchhaltung und Prüfung.
Was wir tun und was bei Ihnen bleibt
Wir rechnen, schlagen Varianten vor und bereiten Unterlagen vor. Von Ihnen kommen vollständige und ehrliche Angaben: echter Umsatz, echte Geschäftspartner, der echte Ort, an dem entschieden wird. Ein Plan auf geschönten Zahlen fällt bei der ersten Anfrage der FTA oder der nächsten Prüfung durch die Bank in sich zusammen.
Sätze und Bedingungen bestimmt das Gesetz. Wir können eine Firma ohne qualifizierende Einkünfte nicht zur QFZP machen, und wir können Ihre Pflichten zu Hause nicht abschalten. Die Seite Ihres Heimatlands stimmen wir mit Ihrem Steuerberater dort ab; die Verantwortung für diese Erklärungen bleibt bei dem, der sie abgibt.
Wann wir absagen
- Wenn der Auftrag lautet: „Null Steuern, egal wie“. Den Satz von 0 % gibt es nur für eine QFZP und nur auf qualifizierende Einkünfte; der Rest wird mit 9 % besteuert.
- Wenn die Struktur nur auf dem Papier existieren soll, ohne echte Tätigkeit in den VAE. Sie besteht weder bei der FTA noch bei der Bank – noch bei der Steuerverwaltung zu Hause.
- Wenn der Plan darauf beruht, Einkünfte vor dem Finanzamt im Heimatland zu verbergen. Wir arbeiten im Rahmen des Rechts beider Länder.
- Wenn ein Geschäft auf mehrere Gesellschaften verteilt werden soll, um unter der Schwelle für Small Business Relief zu bleiben – das Gesetz nennt das Missbrauch.
- Wenn eine Gruppe mit einem konsolidierten Umsatz von EUR 750 Mio. oder mehr erwartet, dass wir um die Mindeststeuer von 15 % herum planen. Daran führt kein Weg vorbei.
Die Gründung selbst begleiten wir auf der Seite Firmengründung; was sie kostet, steht unter Kosten der Firmengründung.
So fangen Sie an
Die erste Beratung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87. Beschreiben Sie die Ströme: woher das Geld kommt, wohin es geht, wo der Gründer lebt, ob es Gesellschaften in anderen Ländern gibt. Wir sagen Ihnen, welche Varianten es gibt, was jede steuerlich kostet und was die Bank sehen will. Das Büro erreichen Sie unter +971 4 585 7471, 10:00–19:00 Uhr Dubai-Zeit. Einen geführten Check finden Sie auf der Startseite.
⚠️ Dies beschreibt eine Leistung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Das Steuerrecht der VAE ändert sich, und die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Free Zones. Wir prüfen jeden Fall einzeln.