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Steuerplanung in den VAE – Körperschaftsteuer, QFZP, Heimatland | LaWEra

„In den VAE gibt es keine Steuern“ – dieser Satz hat viele Firmen über mehrere Jahre 9 % ihres Gewinns gekostet. Seit 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer, es gibt die Mehrwertsteuer, und es gibt die Regeln des Landes, aus dem Sie kommen – die schalten sich bei der Landung in Dubai nicht ab. Steuerplanung, wie wir sie verstehen, ist eine Rechnung vor der Unterschrift: welche Gesellschaftsform, welcher Status, welche Zahlungsströme zwischen Ländern und was jede der beiden Steuerverwaltungen sehen will.

Wer zu uns kommt

Was wir tun – Schritt für Schritt

  1. Karte der Zahlungsströme. Wer zahlt wem, wofür, aus welchem Land. Ohne diese Karte ist jede Struktur geraten.
  2. Form und Status. Mainland, Free Zone, DIFC oder ADGM. Bei einer Free-Zone-Firma prüfen wir, ob der Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP) realistisch ist: nicht qualifizierende Umsätze höchstens der niedrigere Wert aus AED 5 Mio. oder 5 % des Gesamtumsatzes, Pflicht zu geprüften Abschlüssen und 9 % ab dem ersten Dirham auf alles, was nicht qualifiziert – für eine QFZP gibt es keinen Freibetrag von AED 375.000. Einzelheiten: Mainland oder Free Zone und QFZP-Status.
  3. Erleichterungen, die wirklich greifen. Small Business Relief bei einem Umsatz von höchstens AED 3 Mio., für Perioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden – aber nicht für eine QFZP, nicht für Mitglieder multinationaler Konzerne und um den Preis, dass die Verluste dieser Periode nicht vorgetragen werden. Der Satz von 0 % auf die ersten AED 375.000 steuerpflichtigen Einkommens gilt für gewöhnliche Steuerpflichtige. Siehe Körperschaftsteuer 9 %.
  4. Substanz. Die Berichtspflicht zur wirtschaftlichen Substanz (ESR) gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, nicht mehr. Geblieben ist die Frage, die jede Steuerverwaltung zu Hause stellt: Wo wird diese Firma tatsächlich geleitet? Wir bauen die Struktur so, dass die Antwort „in den VAE“ lautet und sich belegen lässt.
  5. Verbindung zu Ihrem Heimatland. Ob Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen möglich ist und zu welchen Bedingungen, hängt vom Abkommen zwischen den VAE und Ihrem Land ab. Wir bereiten die Seite der VAE vor – Steuerstatus, Nachweise zur Ansässigkeit – und übergeben sie Ihrem Steuerberater in Deutschland, Österreich oder der Schweiz; die dortigen Regeln – etwa zur Hinzurechnung ausländischer Gewinne, zum Wegzug oder zur Ansässigkeit – wendet er an. Ihre persönliche Lage: Steuerwohnsitz in den VAE.
  6. Mehrwertsteuer. Die Registrierung ist Pflicht, sobald die steuerpflichtigen Umsätze AED 375.000 in 12 Monaten übersteigen, freiwillig ab AED 187.500. Siehe Mehrwertsteuer 5 %.
  7. Schriftlicher Plan. Struktur, Status, Zahlungsströme und ein Kalender der Pflichten in beiden Ländern.

Was Sie bekommen

Was wir außerdem im Steuerrecht übernehmen

Was wir tun und was bei Ihnen bleibt

Wir rechnen, schlagen Varianten vor und bereiten Unterlagen vor. Von Ihnen kommen vollständige und ehrliche Angaben: echter Umsatz, echte Geschäftspartner, der echte Ort, an dem entschieden wird. Ein Plan auf geschönten Zahlen fällt bei der ersten Anfrage der FTA oder der nächsten Prüfung durch die Bank in sich zusammen.

Sätze und Bedingungen bestimmt das Gesetz. Wir können eine Firma ohne qualifizierende Einkünfte nicht zur QFZP machen, und wir können Ihre Pflichten zu Hause nicht abschalten. Die Seite Ihres Heimatlands stimmen wir mit Ihrem Steuerberater dort ab; die Verantwortung für diese Erklärungen bleibt bei dem, der sie abgibt.

Wann wir absagen

Die Gründung selbst begleiten wir auf der Seite Firmengründung; was sie kostet, steht unter Kosten der Firmengründung.

So fangen Sie an

Die erste Beratung ist kostenlos. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder Telegram an +971 58 600 98 87. Beschreiben Sie die Ströme: woher das Geld kommt, wohin es geht, wo der Gründer lebt, ob es Gesellschaften in anderen Ländern gibt. Wir sagen Ihnen, welche Varianten es gibt, was jede steuerlich kostet und was die Bank sehen will. Das Büro erreichen Sie unter +971 4 585 7471, 10:00–19:00 Uhr Dubai-Zeit. Einen geführten Check finden Sie auf der Startseite.

⚠️ Dies beschreibt eine Leistung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Das Steuerrecht der VAE ändert sich, und die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Free Zones. Wir prüfen jeden Fall einzeln.